Zunächst ist auf das Argument der Verteidigung einzugehen, wonach aus Handlungen eines Menschen nicht auf dahinterstehende Absichten geschlossen werden könne bzw. dass dieser Rückschluss problematisch sei. Dieses Argument fusst auf der Prämisse, dass der menschliche Wille als innerer kognitiver Vorgang der empirischen Untersuchung nicht zugänglich sei.