Als Schlussfolgerung hielt das BEX fest, dass der Beschuldigte das Inbrandsetzen verursachte und das Feuer schliesslich auf die Wohnung übergriff (pag. 65). 13.3 Aussagen des Beschuldigten Der Beschuldigte sagte an der Einvernahme vom 22. November 2010 aus, dass er die Gasflasche vom Balkon in die Wohnung nahm und im Korridor deponierte, nachdem er das Eintreffen der Polizei vom Balkon aus bemerkt hatte (pag. 222, Z. 6 ff.). Die Vorinstanz fragte den Beschuldigten, was passieren könne, wenn man in einer Wohnung bei einer Gasflasche das Ventil öffnet und das Gas entzündet (pag. 700, Z. 10 f.).