Rapport des Dezernats BEX vom 14. Februar 2011 Als Brandursache eruierte das BEX die vorsätzliche Inbrandsetzung der sich im Eingangsbereich befindenden Gegenstände (pag. 63). Hierzu wurde die Flüssiggasflasche als Tatmittel eingesetzt, indem das Ventil geöffnet und das ausströmende Gas entzündet wurde (pag. 63). Als Schlussfolgerung hielt das BEX fest, dass der Beschuldigte das Inbrandsetzen verursachte und das Feuer schliesslich auf die Wohnung übergriff (pag.