Die Liegenschaft verfügte über eine Gaszufuhr, die, soweit möglich, unterbrochen wurde. Als das Feuer im Eingangsbereich der abgeschlossenen und verbarrikadierten Wohnung immer stärker wurde, wurden als erste Massnahme die Scheiben eingeschlagen (pag. 21). Diese Massnahme zeigte keine genügende Wirkung, sodass um ca. 19:40 Uhr die Wohnungstür gesprengt wurde (pag. 22). Aus der Wohnung drang massiver Rauch aus (pag. 22). Die Evakuation konnte um ca. 21:00 Uhr aufgehoben werden. 13.2 Rapport des Dezernats BEX vom 14. Februar 2011