Als die Straf- und Zivilklägerin sich wenige Sekunden später zur Wohnungstür begab, um aus der Wohnung zu fliehen, setzte der Beschuldigte ihr nach und passte ihr bei der Wohnungstür ab. Er packte sie mit einer Hand am Hals, fügte ihr beim Zupacken eine Hautverletzung im Bereich des Kieferknochens zu, und würgte die Straf- und Zivilklägerin während drei bis vier Minuten. Ihr wurde während dessen «sturm» und auch «schwarz» vor Augen. Nur wegen ihrer Gegenwehr gelang es der Straf- und Zivilklägerin, zeitweise nach Luft zu schnappen.