Er versuchte, ihren Oberkörper zu treffen, wobei er aber keinen bestimmten Punkt anzielte. Er verletzte die Straf- und Zivilklägerin am Rücken, am Nacken, am Becken bzw. an der Hüfte und – infolge ihrer Abwehrversuche – am linken Oberarm, wo sie eine Durchstichverletzung erlitt, und an der linken Hand. Anschliessend liess er vorläufig von ihr ab und überliess die blutend und benommen am Boden liegende Straf- und Zivilklägerin sich selbst. Als die Straf- und Zivilklägerin sich wenige Sekunden später zur Wohnungstür begab, um aus der Wohnung zu fliehen, setzte der Beschuldigte ihr nach und passte ihr bei der Wohnungstür ab.