35 Direkt im Anschluss daran zerrte bzw. warf der Beschuldigte die Straf- und Zivilklägerin vom Stuhl auf den Fussboden, wo sie auf dem Rücken zu liegen kam, und nahm ihr so jegliche Ausweichmöglichkeit. Er behändigte sich des Brotmessers, liess sich von der Abwehr der Straf- und Zivilklägerin nicht abhalten und stach mindestens vier- bis fünfmal auf sie ein. Er versuchte, ihren Oberkörper zu treffen, wobei er aber keinen bestimmten Punkt anzielte.