12.15 Beweisergebnis der Kammer und erstellter Sachverhalt Nachdem sich die Straf- und Zivilklägerin an den Küchentisch gesetzt hatte, wobei sie mit dem Rücken gegen die Küchenkombination, und den Rücken dem Beschuldigten zugewandt, sass, behändigte der Beschuldigte sich des einzigen verfügbaren Hammers und positionierte sich hinter der Straf- und Zivilklägerin in der Nähe des Kücheneingangs. Er versetzte der Straf- und Zivilklägerin zunächst einen Hammerschlag gegen den Kopf. Er tat dies ohne vorgängigen Konflikt und ohne jede Vorwarnung. Anschliessend schlug er ein weiteres Mal mit dem Hammer zu.