Dabei habe der Beschuldigte teils stärker, teils weniger stark zugepackt. Zwischenzeitlich habe sie sich mehrmals etwas losreissen und so nach Luft schnappen können. Ihr sei aber während des Würgevorgangs auch schwarz vor Augen und schwindlig geworden. Die Straf- und Zivilklägerin sagte weiter aus, an den Folgetagen nach dem Vorfall vom 9. November 2010 sei ihr Hals gelb, blau und grün angelaufen gewesen, was mehrere, namentlich genannte Zeuginnen bestätigen könnten (pag. 212, Z. 413 f.). Die Verfärbungen wurden jedoch nicht fotografisch dokumentiert (pag. 212, Z. 149 f.).