Dass sie während den auf die Hammerschläge folgenden Messerangriffen am Boden gelegen hat, belegen die Blutspuren am Tatort. Diese befanden sich an der Küchenkombination auf einer Höhe von maximal 50 cm über dem Boden (pag. 136 f.). Nach den Hammerschlägen zerrte der Beschuldigte die Straf- und Zivilklägerin vom Küchenstuhl zu Boden, wo sie auf dem Rücken liegen blieb. Der Beschuldigte verwendete das sich in der Küche befindende Brotmesser (Ass.- Nr. 003 [pag. 101], pag. 86; dazu E. 12.5 oben). Die Klinge ist 19 cm lang und verfügte einen Laserschliff sowie einen Durchmesser von bis zu 4 cm.