Jedenfalls führten beide Hammerschläge nicht zu einem Schädelbruch. Auch ist während ihres Spitalaufenthalts nie die Rede davon gewesen, dass sie eine Hirnerschütterung erlitten hat (pag. 911, Z. 22). Zugleich kann auf die Aussagen des Beschuldigten insoweit abgestellt werden, als dass er vor den Hammerschlägen seitlich aufzog und Schwung holte, bevor er zuschlug. Daraus ergibt sich, dass zwangsläufig eine gewisse Wucht hinter den Schlägen gewesen sein muss. Die Intensität der Hammerschläge lässt sich nicht abschliessend bestimmen.