251, Z. 570). Einvernahme am 16. April 2019 bei der Staatsanwaltschaft Nachdem der Beschuldigte an der Hafteinvernahme vom 10. August 2018 seine bisherigen Aussagen bestätigte, ansonsten jedoch die Aussagen verweigerte (pag. 255.1 ff.), wurde er am 16. April 2019 erneut zur Sache befragt (pag. 255.3 ff.; Schlusseinvernahme). Er sagte zusammengefasst aus, die Strafund Zivilklägerin habe ihn glaublich angerufen, bevor sie zu ihm zur Wohnung hinauf gekommen sei (pag. 255.7, Z. 124 f.). Nachdem sie etwas besprochen hätten, habe er ihr mit einem Hammer seitlich gegen die rechte Seite des Kopfes geschlagen (pag. 255.7, Z. 129 ff.).