an, sich nicht erinnern zu können. Einvernahme am 18. April 2011 bei der Staatsanwaltschaft Bei der Staatsanwaltschaft sagte der Beschuldigte aus, die Straf- und Zivilklägerin sei bei ihm vorbeigekommen und er habe sie in die Wohnung eingelassen, woraufhin sie sich in der Küche unterhalten hätten (pag. 243, Z. 249 ff.). An die darauffolgenden Ereignisse könne er sich nicht mehr erinnern, er wisse aber, dass er die Straf- und Zivilklägerin mit dem Hammer geschlagen habe (pag. 245, Z. 319 f.). Er habe glaublich mit Schwung zugeschlagen und sie irgendwo am Kopf getroffen (pag. 246, Z. 355 und Z. 358). Er könne auch nicht sagen, wie stark und ob er ein zweites Mal zugeschlagen habe (pag.