27 higen wollen (pag. 225, Z. 26 ff.). Er habe sie entweder direkt am Hals oder an der Kleidung in der Nähe des Halses, am Kragen, gepackt (pag. 225, Z. 29 ff.). Einvernahme am 6. Dezember 2010 bei der Polizei Der Beschuldigte wurde eingehend zu seiner Person befragt (pag. 228 ff.). Zur Sache sagte er aus, er habe ein Küchenmesser verwendet, könne dieses aber nicht näher beschreiben (pag. 230, Z. 39 ff.). Wo in der Wohnung er sich mit dem Japanmesser verletzt habe, könne er nicht sagen, er sei ständig zwischen Küche und Balkon hin- und hergerannt (pag. 231, Z. 16 ff.). Auf weitere Fragen gab er jeweils