221 f., Z. 43 ff.). Währenddessen habe er zwischendurch geraucht und Wasser getrunken, bis letztlich die Polizei eingetroffen sei (pag. 222, Z. 4 ff.). Daraufhin habe er die Gasflasche vom Balkon geholt, sie in den Korridor gestellt und damit versucht, mehrere Ordner mit Dokumenten und Rechnungen in Brand zu stecken (pag. 222, Z. 9 ff.). Auf Nachfrage gab der Beschuldigte an, die Straf- und Zivilklägerin sei zwischenzeitlich aus dem Küchenfenster geflohen, nachdem er sich bereits selbst verletzt habe (pag. 222, Z. 16 ff.). Sie habe ständig geschrien und er habe ihr gesagt, dass er ihr nichts tun werde (pag. 222, Z. 18 f.).