Er habe der Straf- und Zivilklägerin gesagt, dass er es mit alle dem satt habe (pag. 221, Z. 30 f.). Die Straf- und Zivilklägerin habe zu schreien begonnen und er habe ihr gesagt, sie solle nicht so laut sein; er werde ihr nicht wirklich weh tun und sie nicht verletzen, aber er würde sich selber umbringen (pag. 221, Z. 31 ff.). Nachdem die Straf- und Zivilklägerin weiter laut geschrien habe, habe der Beschuldigte plötzlich ein Messer in der Hand gehabt (pag. 221, Z. 33 f.). Er habe ihr gesagt, sie solle jetzt zuschauen, wie er sich den Hals durchschneiden würde (pag. 221, Z. 35).