221, Z. 17 ff.). Nachdem er auf der Toilette gewesen sei, habe er 26 einen Hammer gepackt, der sich auf dem Schuhschrank befunden habe, und diesen seitwärts gegen die Straf- und Zivilklägerin geschwungen und sie am Kopf getroffen (pag. 221, Z. 27 ff.). Daraufhin sei die Straf- und Zivilklägerin «gegen ihn gekommen» und habe ihn packen wollen, weshalb er sie erneut mit dem Hammer geschlagen habe (pag. 221, Z. 28 ff.). Sie habe geschrien, was er da mache, und sie hätten sich kurz unterhalten (pag. 221, Z. 30). Er habe der Straf- und Zivilklägerin gesagt, dass er es mit alle dem satt habe (pag.