Einvernahme am 22. November 2010 bei der Polizei Nachdem der Beschuldigte an der ersten Einvernahme vom 16. November 2010 die Aussage verweigerte (pag. 217 ff.), äusserte er sich an der Einvernahme vom 22. November 2010 erstmals zur Sache (pag. 220 ff.). In freiem Bericht gab der Beschuldigte zusammengefasst an, er sei am Abend von der Straf- und Zivilklägerin angerufen wurden und sie sei später vorbeigekommen (pag. 221, Z. 15 ff.). Sie hätten über seinen Sohn und ihre Mutter gesprochen und die Straf- und Zivilklägerin habe ihm gesagt, sie sei krank und deswegen beim Arzt gewesen (pag. 221, Z. 17 ff.).