Es ist unter diesen Umständen nicht zu erwarten, dass sie die Handlungen des Beschuldigten detailliert beschreiben kann. Darüber hinaus erklärte sie durchwegs, nach den zwei Hammerschlägen ein Piepsen in den Ohren und ein Surren im Kopf verspürt zu haben. Offensichtlich war sie nach den Hammerschlägen benommen. Nach Schlägen gegen den Kopf sind gewisse kognitive Defizite genauso zu erwarten, wie Erinnerungslücken nach einem Zeitablauf von zehn Jahren. Mit ihren Aussagen belastete die Straf- und Zivilklägerin den Beschuldigten nicht übermässig. Die Frage, ob er ihr gesagt habe, er wolle sie umbringen, verneinte sie (pag.