Einvernahme am 14. Mai 2021 vor der Kammer Auch an der oberinstanzlichen Einvernahme, mehr als zehn Jahre nach dem Vorfall, bestätigte die Straf- und Zivilklägerin ihre bisherigen Aussagen und schilderte die Handlungsabläufe gleich wie vor der Vorinstanz (pag. 908, Z. 14 ff.). Namentlich sagte sie, sie habe sitzend einen Schlag auf den Hinterkopf verspürt, zuerst gedacht, ihr sei etwas auf den Kopf gefallen, und die Hände über den Kopf genommen, bevor sie den zweiten Schlag verspürt habe (pag. 908, Z. 15 ff.).