24 Einvernahme am 8. Januar 2020 vor der Vorinstanz Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung rund neuneinhalb Jahre nach dem Vorfall bestätigte die Straf- und Zivilklägerin ihre bisherigen Aussagen (pag. 688, Z. 35). Sie schilderte den Handlungsablauf bis zu den zwei Hammerschlägen gleich wie bisher (pag. 688 f., Z. 44 ff.) und gab an, über die weiteren Vorgänge ein Blackout zu haben (pag. 689, Z. 5). Sie vergesse aber nie mehr, dass sie nach den Hammerschlägen ein Surren in den Ohren gehabt habe (pag. 689, Z. 6 f.).