205, Z. 147). Der Beschuldigte habe hierbei nichts gesagt und an seinem Verhalten sei ihr ansonsten weiterhin nichts aufgefallen (pag. 205, Z. 155 und Z. 159). Sie habe zunächst gedacht, es sei ihr etwas auf den Kopf gefallen, und habe ein Piepsen in den Ohren gehabt (pag. 205, Z. 162 f.). Als sie einen zweiten Schlag auf den Kopf verspürt habe, sei ihr klar geworden, dass es der Beschuldigte gewesen sei (pag. 206, Z. 169 f.). Nach dem ersten Schlag habe sie die Hände auf den Kopf gelegt und den zweiten erhalten, unmittelbar nachdem sie die Hände wieder heruntergenommen habe (pag. 206, Z. 179 f.).