23 Den Ablauf bis zum Gespräch in der Küche schilderte die Straf- und Zivilklägerin gleich wie in den vorangegangenen Einvernahmen (pag. 204, Z. 103 ff.). Auf entsprechende Frage gab die Straf- und Zivilklägerin an, sie habe dem Beschuldigten gesagt, dass sie vorhabe zu gehen (pag. 204, Z. 130 f.). Daraufhin habe der Beschuldigte sie gefragt, ob sie ihm Zigaretten dalassen könne (pag. 205, Z. 133). Nachdem sie diese hervorgeholt habe und während sie noch am Küchentisch gesessen sei, habe sie einen Schlag auf den Hinterkopf erhalten (pag. 205, Z. 147).