standen (pag. 198, Z. 47). Auf Frage ihrer Rechtsvertretung erklärte die Straf- und Zivilklägerin, der Beschuldigte habe einfach auf sie eingestochen, ob er dabei einen bestimmten Punkt angezielt habe, wisse sie nicht (pag. 199, Z. 5 f.). Er sei auf den vorderen Teil ihres Oberkörpers losgegangen (pag. 199, Z. 10). Anfangs sei der Beschuldigte recht ruhig, jedoch nervös gewesen, denn er habe viel geraucht (pag. 199, Z. 19 f.). Während dem Angriff habe er verwirrt gewirkt und einen ihr unbekannten Ausdruck in den Augen gehabt, als wäre er der Teufel persönlich (pag. 199, Z. 20 f.). Irgendeinmal habe sich sein Blick wieder normalisiert (pag. 199, Z. 22).