22 Einvernahme am 20. Dezember 2010 bei der Polizei Die zweite Einvernahme bei der Polizei fand am 20. Dezember 2010, also rund eineinhalb Monate nach dem Vorfall, statt (pag. 193 ff.). Die Straf- und Zivilklägerin sagte aus, die Darstellung des Beschuldigten, wonach sie nach dem ersten Schlag auf ihn losgegangen sei, stimme nicht (pag. 194, Z. 21 ff.). Auch die Aussage des Beschuldigten, wonach sie rumgeschrien hätte und er ihr gesagt habe, er werde sich umbringen, ihr aber nichts antun, dementierte sie (pag. 194, Z. 38 ff.).