189, Z. 16). Als sie auf dem Boden gelegen sei, habe sie weitere Schläge an den Kopf erlitten, möglicherweise mit einem Hammer oder mit den Fäusten (pag. 189, Z. 16 ff.). Den Hammer habe der Beschuldigte aus dem Werkzeugkasten gehabt, dieser befinde sich in einem Schaft im Kinderschlafzimmer (pag. 189, Z. 23 ff.). Der Hammerkopf sei auf einer Seite schmal und auf der anderen viereckig (pag. 189, Z. 33). Wie oft der Beschuldigte mit dem Messer auf sie eingestochen habe, könne sie nicht genau sagen (pag. 189, Z. 38). Den Wunden nach zu urteilen vier- bis fünfmal (pag. 189, Z. 38 f.). Sie habe hauptsächliche Schnittverletzungen am linken Arm, am Rücken (pag. 189, Z. 39 f.).