188, Z. 50 f.). Sie habe bei mehreren Nachbarn geläutet, woraufhin zwei Personen die Tür auf- und bei ihrem Anblick gleich wieder zugemacht hätten (pag. 189, Z. 1 f.). Sie habe kaum mehr aufrecht gehen können, habe es aber in den Lift geschafft und sei so zur Eingangstür des Wohnblocks gelangt (pag. 189, Z. 2 ff.). Schon als sie aus dem Fenster geklettert sei, habe die Straf- und Zivilklägerin den Notruf gewählt gehabt und als sie bei der zweiten Wohnungstür geklingelt habe, sei sie bereits Kontakt mit der Polizei gestanden (pag. 189, Z. 4 ff.). Auf Nachfrage hin erklärte die Straf- und Zivilklägerin, sie sei mindestens zweimal mit dem Hammer geschlagen worden (pag. 189, Z. 16).