21 (pag. 188, Z. 44 f.). Sie habe sich gewehrt, so gut es ging, und er habe sie zeitweise auch an den Haaren gezogen (pag. 188, Z. 47 f.). Der Beschuldigte sei ausgerutscht, möglicherweise auf dem vielen Blut am Boden (pag. 188, Z. 48). Daraufhin sei er ins Wohnzimmer gegangen (pag. 188, Z. 48 f.). Er habe der Straf- und Zivilklägerin gegenüber gesagt, er werde sich heute umbringen (pag. 188, Z. 49 f.). Während der Beschuldigte im Wohnzimmer gewesen sei, habe die Straf- und Zivilklägerin ihre Chance gepackt und sei aus dem Küchenfenster geklettert (pag. 188, Z. 50 f.).