188, Z. 23 f.). Sie habe sitzend ihre Handtasche durchsucht, die sich auf ihren Knien befunden habe, als sie plötzlich von hinten einen Schlag auf den Hinterkopf erhalten habe (pag. 188, Z. 27 f.). Zuerst habe sie gedacht, dass ihr etwas auf den Kopf gefallen sei (pag. 188, Z. 28 f.). Sie habe die Hände über den Kopf gelegt, um sich zu schützen, und einen weiteren Schlag auf den Hinterkopf erhalten (pag. 188, Z. 30 f.). Zu diesem Zeitpunkt sei sie noch auf dem Stuhl gesessen. Der Beschuldigte habe sie von hinten seitwärts am Unterbauch gepackt und sie zu Boden gezerrt (pag. 188, Z. 31 f.).