906 ff.) aus. 12.11.1 Zusammenfassung der Aussagen der Straf- und Zivilklägerin Einvernahme am 10. November 2010 im Spital Am 10. November 2010, also einen Tag nach dem Vorfall, sagte die Straf- und Zivilklägerin aus, sie könne noch nicht recht realisieren, was passiert sei (pag. 187, Z. 12). Den Vorfall schilderte sie daraufhin in freier Erzählung. Nachdem sie beim Hausarzt gewesen sei, habe sie sich zur F.________, ihrer früheren Wohnung mit dem Beschuldigten, begeben, um dort die Post zu holen (pag. 188, Z. 2 ff.). Sie habe aus dem Briefkasten eine Rechnung der K.________ (AG) genommen und sei anschliessend in die Wohnung gegangen