Soweit interessierend lässt sich dem Gutachten entnehmen, dass der Beschuldigte eine Verletzung an der linken Hand davontrug. Diese fand sich auf der Handrückseite am Übergang auf den Daumenballen. Das IRM folgerte, dass es sich dabei um eine Abwehrverletzung oder um eine Verletzung vom Hantieren mit einem Messer handeln könnte. Die genaue Ursache dieser Verletzung erschliesst sich nicht aus dem Gutachten. 12.10 Forensisch-toxikologische Untersuchung des Beschuldigten Der Abschlussbericht zu den forensisch-toxikologischen Untersuchungsergebnissen des Beschuldigten ist zur Klärung des Sachverhalts nicht weiter dienlich.