Die rechtsmedizinische Untersuchung führte unter anderem zu den folgenden Ergebnissen (zum Ganzen pag. 78). Am linken Handrücken daumenseitig am Übergang auf den Daumenballen hatte der Beschuldigte eine quer zur Armlängsachse verlaufende, ca. 2.5 cm lange, spindelförmige, glattrandige Hautdurchtrennung mit beiderseits spitzen Wundwinkeln. Die Wundränder waren nicht geschürft und in der Wundtiefe waren keine Gewebebrücken ersichtlich. 12.9.2 Würdigung des Gutachtens Soweit interessierend lässt sich dem Gutachten entnehmen, dass der Beschuldigte eine Verletzung an der linken Hand davontrug.