Diese ziehen sich über die ganze Narbe hinweg. In pag. 717 und 718 ist eine kleine, schätzungsweise rund 1 cm lange Narbe im Bereich des linken Kiefers, ungefähr auf halber Länge zwischen Kinn und Ohr gelegen, dokumentiert. Diese Narbe wurde im Gutachten zur körperlichen Untersuchung des IRM nicht erwähnt. Jedoch sagte die Straf- und Zivilklägerin bereits am 15. April 2011 aus, beim Würgen habe der Beschuldigte ihr mit seinen Fingernägeln eine Wunde zugefügt, die später zu einer Narbe wurde (pag. 212, Z. 413 f.).