Forensisch-toxikologische Untersuchung der Straf- und Zivilklägerin Dem Abschlussbericht der forensisch-toxikologischen Untersuchung der Straf- und Zivilklägerin lässt sich nichts Relevantes entnehmen (pag. 71). Die Straf- und Zivilklägerin stand zum Tatzeitpunkt nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln. 12.8 Fotodokumentation der Straf- und Zivilklägerin Namens der Straf- und Zivilklägerin reichte Fürsprecherin D.________ an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung mehrere Fotos zu den Akten (pag. 686; pag. 709- 718).