Die Alopezie (haarloses Areal) wird zeitlebens bleiben und ist für die Straf- und Zivilklägerin stark störend. Darüber hinaus wird sie aller Voraussicht nach langfristig unter rezidivierenden Kopfschmerzen leiden. Nach dem Ereignis war sie bis zum Januar 2011 gar nicht, und ab Februar 2011 für eine kurze Zeit beschränkt arbeitsfähig. Erwartungsgemäss bedurften mehrere Verletzungen der Straf- und Zivilklägerin am 10. November 2010 und in der Folge der Behandlung. Über deren Ursprung äusserten sich die Arztberichte nur undifferenziert. Gemäss dem Bericht der plastischen Chirurgie von Dr. med.