Die Klinge war blutverschmiert und augenscheinlich stark verbogen. Die Fundorte der Gegenstände legen nahe, dass sie in der Küche der Wohnung als Tatwerkzeuge eingesetzt worden waren. Im Aussenbereich des von aussen betrachtet linken Fensterflügels des Küchenfensters, woraus der Straf- und Zivilklägerin letztlich die Flucht gelang, fanden sich am Fensterrahmen zahlreiche Blutspuren (pag. 128). Ebenso an der Mauer rechtsseitig unmittelbar ausserhalb des Fensters. Weitere Blutspuren befanden sich an den Türklingeln zweier benachbarter Wohnungen (pag. 125; pag. 126), an der Lifttür im Erdgeschoss (pag.