Daneben finden sich an der Küchenkombination bis zur Höhe von ca. 50 cm zahlreiche Blutspritzer. Dies legt den Schluss nahe, dass sich die Straf- und Zivilklägerin zumindest zeitweise auf dem Boden befand, als der Beschuldigte gewaltsam auf sie einwirkte. Am Boden im Bereich des Eingangs zur Küche fand der Kriminaltechnische Dienst einen Hammer und ein Messer (pag. 132). Beim Messer handelt es sich um die Ass.-Nr. 003 (pag. 101), also um das Brotmesser, Fabrikat IKEA. Die Klinge war blutverschmiert und augenscheinlich stark verbogen.