757 bis pag. 777). Die in den nachfolgenden Ziffern ergänzenden bzw. präzisierenden und/oder wiederholenden Ausführungen zu Beweismitteln beschränken sich auf diejenigen Punkte, die für das Verständnis unerlässlich sind oder zu denen die Kammer eine abweichende Meinung hat. 12.3 Bericht des Kriminaltechnischen Dienstes Der Kriminaltechnische Dienst der Kantonspolizei Bern traf am 9. November 2010 um ca. 20:30 Uhr zwecks kriminaltechnischer Tatbestandsaufnahme am Tatort ein (pag.