- Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin zur körperlichen Untersuchung des Beschuldigten vom 17. November 2010 (pag. 76 ff.); - Abschlussberichte zu den forensisch-toxikologischen Untersuchungsergebnissen der Straf- und Zivilklägerin einerseits (pag. 71) und des Beschuldigten andererseits (pag. 82) vom 25. November 2010;