Weiter strittig und von der Kammer zu untersuchen sind die genauen Geschehensabläufe, die Intensität und die Präzision der ausgeführten Handlungen des Beschuldigten mit dem Hammer, dem Messer und seiner Hand. 12.2 Verfügbare Beweismittel Es kann auf die folgenden Beweismittel zurückgegriffen werden: - Akten des kriminaltechnischen Dienstes (pag. 98 ff.); - Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin zur körperlichen Untersuchung der Straf- und Zivilklägerin vom 27. November 2010 (pag. 66 ff.); - Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin zur körperlichen Untersuchung des Beschuldigten vom 17. November 2010 (pag.