Auf Hinweis der Straf- und Zivilklägerin konnte der Beschuldigte am 10. Mai 2017 in Frankreich angehalten werden (pag. 19.34). Seither befand sich der Beschuldigte in Ausliefe- rungs- bzw. Untersuchungshaft und trat am 22. Oktober 2018 den vorzeitigen Strafvollzug an.