Die zwischenzeitlich durch die eingetroffenen Einsatzkräfte aufgebaute Sprungmatte verfehlte der Beschuldigte und landete auf dem Boden. Dort nahm ihn die Sanitätspolizei in Gewahrsam. Der Beschuldigte wurde nach seiner vorläufigen Festnahme am Tatort per 11. November 2010 in Haft versetzt (pag. 13). Am 21. Dezember 2010 wurde er entlassen (pag. 18). Ungefähr im März 2012 tauchte er unter (pag. 19.1). Auf Hinweis der Straf- und Zivilklägerin konnte der Beschuldigte am 10. Mai 2017 in Frankreich angehalten werden (pag.