Dadurch fügte er der Straf- und Zivilklägerin diverse Verletzungen am Kopf, am Rücken im Bereich der Lendenwirbelsäule sowie am linken Arm und an der linken Hand zu. Der Straf- und Zivilklägerin gelang anschliessend durch das Küchenfenster die Flucht aus der Wohnung. Diese Umstände sind im Groben unbestritten. Nach der Flucht der Straf- und Zivilklägerin legte der Beschuldigte in der Wohnung einen Brand. Letztlich sprang der Beschuldigte vom Balkon der Wohnung. Die zwischenzeitlich durch die eingetroffenen Einsatzkräfte aufgebaute Sprungmatte verfehlte der Beschuldigte und landete auf dem Boden.