11. Rahmengeschehen und unbestrittener Sachverhalt Der Beschuldigte und die Straf- und Zivilklägerin waren miteinander verheiratet und wohnten gemeinsam an der F.________ in E.________. Am 1. Oktober 2010 zog die Straf- und Zivilklägerin aus der gemeinsamen Wohnung aus. Der Beschuldigte bewohnte die Wohnung fortan alleine. Am 9. November 2010 begab sich die Strafund Zivilklägerin im Verlauf des Tages zur vormals gemeinsamen Wohnung mit der Absicht, ihre Post abzuholen. Sie öffnete den Briefkasten im Eingangsbereich des achtstöckigen Wohnblocks und begab sich später in den sechsten Stock zur Woh-