Nachdem B.________ die Flucht gelungen war (vgl. Ziff. 1 oben), versuchte A.________ die Wohnung im 6. Obergeschoss an der F.________ in E.________ mit einer Gasflasche in Brand zu stecken - was ihm auch gelang - beziehungsweise auch eine Explosion zu bewirken, dies in der Absicht oder zumindest unter Inkaufnahme der Schädigung Dritter und der Herbeiführung einer Gemeingefahr, respektive im Wissen um die Gefährdung von Leib und Leben sowie Eigentum auch von weiteren Personen im betreffenden Wohnhaus. Deliktssumme / Schaden: unbestimmt