Als sie flüchtete lief er ihr bis zur Wohnungstüre nach, welche verschlossen war, und würgte sie heftig während einer unbestimmten Zeitdauer. Plötzlich liess er von ihr los, eventuell rutschte er aus, worauf seiner Ehefrau die Flucht über ein Fenster gelang. A.________ handelte hierbei in Tötungsabsicht - eventuell nahm er eine Tötung von B.________ in Kauf -, eventuell handelte er in schwerer Körperverletzungs- beziehungsweise schwerer Körperschädigungsabsicht. Privatklägerin: B.________