9 Brandstiftung bzw. versuchten qualifizierten Brandstiftung zu verurteilen, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind (vgl. auch Urteil des Bundesgerichts 6B_459/2020 vom 1. September 2020 E. 2.4 ff.). 8.5 Fazit Einer allfälligen Verurteilung wegen versuchter qualifizierter Brandstiftung steht kein Verfahrenshindernis, insbesondere nicht das Verbot doppelter Strafverfolgung nach Art. 11 StPO, entgegen. II. Sachverhalt und Beweiswürdigung