842). Die Verfahrensleitung teilte den Parteien mit Verfügung vom 3. Juli 2020 mit, im Endentscheid über die Sachanträge des Beschuldigten zu befinden (pag. 843 f.). Die Parteien hatten zudem an der oberinstanzlichen Verhandlung Gelegenheit, sich nochmals zu der Frage zu äussern (sogleich E. 8.2 unten). 8.2 Vorbringen der Parteien an der oberinstanzlichen Hauptverhandlung 8.2.1 Beschuldigter An der oberinstanzlichen Hauptverhandlung verwies die Verteidigung des Beschuldigten vorab auf die Eingabe vom 1. Mai 2020 (pag.