3. Herr A.________ sei freizusprechen vom Vorwurf der versuchten vorsätzlichen Tötung, evtl. des versuchten Mordes, evtl. der versuchten schweren Körperverletzung, angeblich begangen am 09.11.2010 in E.________ z.N. von B.________. 4. Herr A.________ sei umgehend aus dem Strafvollzug zu entlassen und es sei ihm eine Genugtuung für den ausgestandenen Freiheitsentzug im Umfang von mindestens 1’509 Tagen zu mind. CHF 150.00 pro Tag, ausmachend CHF 226'350.00 zzgl. Zins von 5 % seit dem 10. Mai 2017 (Antritt Ausschaffungshaft [recte: Auslieferungshaft]), zuzusprechen.