zu verurteilen: 1. zu einer Freiheitsstrafe von 11 ½ Jahren, unter Anrechnung der Untersuchungs- bzw. Auslieferungshaft von insgesamt 573 Tagen und mit der Feststellung, dass die Strafe am 22.10.2018 vorzeitig angetreten worden ist. 2. zur Bezahlung der erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten (zzgl. Gebühr gemäss Art. 21 VKD von Fr. 600.00). III. Es seien die üblichen Verfügungen zu treffen (Honorar amtliche Verteidigung etc.)